Antwort:
Zur Erst Beratung müssen sie, als Angehöriger eine gültige Vollmacht mitbringen, damit wir den Datenschutz ihres zu betreuenden wahren. Der Schutz unserer Klienten steht an erster Stelle. Gerne darf unser zukünftiger Klient auch selbst mitkommen, falls keine Vollmacht vorliegt.
Wir besuchen sie auch gerne zuhause!
Antwort:
Antrag bei ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder anderer Gutachter bei ihnen zuhause. Prüfung der Selbstständig mit nachträglicher Entscheidung der Pflegekasse über die Einstufung.
Antwort:
Das hängt ganz von dem Umfang, ab den sie sich wünschen. Wir kalkulieren immer individuell. Sollten die finanziellen Möglichkeiten wenig Spielraum zulassen, bieten wir nach Einkommens Lage auch einen Sozialtarif an.
Antwort:
Innerhalb unserer Sprechzeiten stehen wir für weitere Anliegen oder Fragen gerne zur Verfügung. Wichtig ist, dass Sie als Kunde rundum zufrieden sind.